Gemeinschaftslizenzen

Insgesamt brauchen Sie die Gemeinschaftslizenz für den  gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen allen EU-/EWR-Staaten sowie zwischen der EU und der Schweiz. Deutsche Transportunternehmen können die Gemeinschaftslizenz als Erlaubnis nach § 3 GüKG nutzen. Weitere Informationen finden Sie im Güterkraftverkehrsgesetz und in der VO (EG) 1072/2009.

Erlaubnis

 

Das Güterverkehrsrecht regelt dabei unter anderem die Voraussetzungen für den Betrieb eines gewerblichen Güterverkehrsunternehmens, die Anforderungen an Fahrzeuge und Fahrer sowie die Genehmigungspflicht für bestimmte Transportarten und Strecken. Unter anderem müssen Fahrer über eine entsprechende Qualifikation und eine gültige Fahrerlaubnis verfügen, Fahrzeuge bestimmte technische Anforderungen erfüllen und Versicherungen abgeschlossen werden.

Auch die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer sowie die Ladungssicherung und Gefahrguttransporte sind im Güterverkehrsrecht geregelt. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu empfindlichen Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall sogar den Verlust der Betriebserlaubnis des Unternehmens nach sich ziehen.

Das Güterverkehrsrecht hat also das Ziel, eine sichere und effiziente Beförderung von Gütern auf Straßen, Schienen oder Wasserwegen zu gewährleisten und dabei auch sowohl die Sicherheit der Fahrer als auch anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.